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Hinweis: Die Berechnung erfolgt nur auf Grundlage des von Ihnen angegebenen Einkommens beider Ehegatten und gilt ausschließlich für eine einvernehmliche Ehescheidung. Weitere Folgesachen (Unterhalt, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich usw.) werden nicht berücksichtigt. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht gespeichert.