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57 Fragen im Pool
Hallo, ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, wir sind beide luxemburgischer staatsangehörigkeit wohnen aber beide in Deutschland. Die luxemburger Anwälte können uns nicht helfen, weil eine Scheidung im Guten seitens meines Mannes unmöglich ist.Nach welchem Recht werden wir geschieden? Wie kann ich meinen Mann vor die Tür setzen, da er aggressiv ist und unser gemeinsames Haus nicht verlassen will.?
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Sie können die Scheidung in Deutschland durchführen, wenn Sie die Ehe hier gelebt haben und Ihren Wohnsitz hier haben. Falls der Ehemann nicht zustimmt, ist allerdings eine Trennungszeit von 3 Jahren abzuwarten, bevor die Scheidung durchgeführt werden kann. Die Scheidung erfolgt dann nach luxemburgischen Recht, da Sie beide die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben. Vor die Tür setzen können Sie den Mann nur mit einem Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung beim örtlichen Amtsgericht. |
Ich besitze ein Auto, meine Frau auch eines, was sie selbst finanziert hat. Beide Autos laufen auf den Namen des Mannes. Bei einer Trennung nimmt die Frau vorübergehend das Auto mit, ebenfalls den Kfz-Brief. Das 2.Auto bleibt bei dem Mann. Muss die Frau zu gegebener Zeit das Auto zurückgeben, bzw. es findet ein Tausch statt. Kann sie diesen Tausch ablehnen, das 1.Auto, welches von ihrem Mann finanziert worden ist, einfach behalten ? Mit welcher Begründung ?
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Hier ist zu prüfen, wer Eigentümer von welchem PKW ist. Auch in der Ehe kann jeder Ehegatte eigenes Eigentum haben. Wem nun welches Auto tatsächlich gehört, wird vom Erwerb, dem Eintrag im Kfz-Brief und den evt. geschlossenen Vereinbarungen abhängen. |
Gibt es beim Versorgungsausgleich eine finanzielle Grenze (geringe Rente beim Hauptverdiener)?
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Beim Versorgungsausgleich werden alle Rentenanwartschaften ausgeglichen (im Grunde geteilt), so dass nach der Scheidung jeder Ehegatte eine gleich hohe Rente erhält. Eine Kappungsgrenze besteht dabei nicht. |
Guten Tag,mein Lebenspartner lebt seit 16 Jahren von seiner Frau getrennt.Wir leben seit 11 Jahren zusammen.Wird im Fall einer Scheidung der Versogungsausgleich für die 4 Ehejahre oder die gesamte Trennungszeit berchnet?
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Für den Versorgungsausgleich ist die Zeit zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend. Die gesamte Trennungszeit zählt also mit. |
Wir sind 28 Jahre verheiratet und mein Mann will jetzt die Scheidung. Wieviel Jahre stehen mir Unterhalt zu. Wir haben keine Kinder mehr im Haus.
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Seit dem 1.1.2008 sind umfangreiche Änderungen im Unterhaltsrecht zu beachten. Es gilt der Grundsatz der Selbstverantwortung beider Ehegatten gestärkt worden. Zu prüfen ist folglich, ob der den Unterhalt begehrende Ehegatte Unterhalt verlangen kann, weil er durch die Betreuung von Kindern keiner Erwerbstätigkeiten nachgehen kann, weil wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann oder weil er wegen einer Erkrankung oder Schwächung seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen kann. Falls dem so ist, hat dieser Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. |
Meine Schwester ist gerade bei der Scheidung im Streit um die Errechnung des Zugewinns. - Wenn Er ein deutlich höheres Einkommen hat, kann Sie Unterhalt verlangen?? - Evtl. auch Trennungsunterhalt?? - Muss die andere Parteie zustimmen, wenn die Abwicklung durch einen Mentor erfolgen soll?? - Kann die andere Partei während der Trennung für die genutzte Eigentumswohnung Miete verlangen, bis zur Klärung der finanziellen Angelegenheiten? Vielen Dank für Ihre Antwort!!
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Viele Fragen, kurze Antwort: Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt werden, wenn ein Ehegatte mehr Einkommen erzielt, als der andere Partner. Für eine Mediation bedarf es der Mitwirkung beider Eheleute. Es kann ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete bestehen, wenn die Wohnung einer Partei allein gehört (Alleineigentum). |
Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir haben keinen Ehevertrag abgeschlossen. Meine Mutter hat ein Haus in Kroatien und meine Mutter und ich haben mit einem kroatischen Anwalt einen Vertrag unterschrieben. Das Haus gehört jetzt mir, meine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht, ich werde aber erst nach ihrem Tod ins Grundbuch eingetragen. Hat mein Mann Anspruch auf dieses Haus?
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Nein, Ihr Mann hat keinen Anspruch auf das Haus, da es Ihnen von der Mutter übertragen/geschenkt wurde. Damit fällt es nicht in den sog. Zugewinausgleich. |
Guten Tag, ich selbst (getrennt lebend, 3 Kinder) habe seit 9 Monaten einen neuen Partner. Es kommt gelegentlich vor, dass dessen 18 Monate alter Sohn bei ihm übernachtet, wenn ich dort auch über Nacht bin. Die Kindsmutter weiß nichts von mir und wäre sicher auch nicht damit einverstanden, dass ich mich nachts in der Nähe ihres Kindes aufhalte (was ich verstehen kann). Könnten sich hieraus besuchsrechtliche Konsequenzen für meinen Partner ergeben, wenn die Mutter erfahren würde, dass sich eine fremde Frau ohne ihr wissen quasi die Nächte mit ihrem Kind teilt? Es ist ja eigentlich eine Form des Hintergehens. Könnte sie das Umgangsrecht (beide verfügen über gemeinsames Sorgerecht) beeinflussen? Herzlichen Dank und Grüße
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Ihre Anwesenheit hat auf das Umgangsrecht/Sorgerecht des Partners zu dessen Sohn keinen Einfluss, es sei denn, eine Kindeswohlgefährdung wäre zu befürchten. Eine solche kann ich Ihrer Schilderung aber nicht entnehmen. Jeder Partner hat das Recht auf eine neue Lebensgemeinschaft, auch wenn minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Sorgerecht wird davon grundsätzlich nicht berührt. |
Wie geht eine einvernehmliche scheidung von statten bzw. geht diese überhaupt und was würde das kosten, wenn ich Alleinverdiener bin und 1900 netto verdiene?
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Ehepartner die Scheidung und es gibt keine Streitpunkte zwischen den Eheleuten. Einen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen gern zu. Dazu nutzen Sie bitte unser Formular auf der Website. |
Verjährt Nutzungsausgleichszahlung? Nach über 4 Jahren getrenntlebens werde ich nun durch einen RA ausgefordert, ab 01.01.2010 einen hälftigen Mietzins an meinen Noch-Ehemann zu zahlen (Eigentumswhg. je 1/2). Muss ich dem nachkommen, soll ich Widerspruch einlegen oder das Schreiben ignorieren?
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Wenn der Nutzungsausgleich ab Januar 2010 gefordert wird, kann Verjährung ja noch nicht eingetreten sein. Im Übrigen hat der andere Miteigentümer Anspruch auf den ortsüblichen Mietzins für seinen Miteigentumsanteil. Ob dieser Anspruch Ihrem Ehemann zusteht, kann ich von hieraus leider nicht prüfen. |
Ich bin seit 9 Jah. verheiratet, habe 3 Kinder. Nach 2 Trennungsjahren folgt jetzt die Scheidung.Für die Kinder bez. normal Alimente. Wie lange muss ich für meine Frau Unterhalt zahlen?Kann sie mir den Kontakt zu den Kindern verbieten,weil ich eine neue Partnerin(keine Heirat) habe?
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Die Dauer der Unterhaltszahlung hängt von vielen Umständen ab, die hier nicht aller erläutert werden können. Seit der Unterhaltsreform allerdings geht man davon aus, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen hat. Den Kontakt zu den leiblichen Kindern kann und darf die Frau nicht verbieten. Hier kann ggfls. ein Umgangsrecht auch gerichtlich durchgesetzt werden, auch wenn eine neue Partnerin an Ihrer Seite steht. |
Mein Anwalt hat uns beim Streitwert den unbezahlten(viel grösseren)Teil des Kredites unserer Eigentumswohnung angerechnet,sollte da nicht eher der bezahlte Teil angerechnet werden?
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Guten Abend, der Streiwert berechnet sich in derartigen Fällen normalerweise nach dem Wert der ETW abzüglich den noch bestehenden Verbindlichkeiten (offen Kreditsumme). |
Meine Schwester will sich scheiden lassen.Gibt es eine Zusatzversicherung (Rechtschutz)oder muss Sie die Anwaltskosten selber tragen??
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Leider gibt es für Scheidungsverfahren keine Rechtsschutzversicherung. Die Versicherer scheuen hier alle samt das Kostenrisiko. Die Kosten sind daher stest selbst zu tragen. |
Wie lange kann ein Scheidungsverfahren in Deuschland max. dauern? Wir haben keine Kinder,sie will sich aber nicht scheiden!Wir haben 2 Anwälte!
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Eine streitige Scheidung kann nach unserer Erfahrung bis zu 3 Jahre dauern. |
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit mitte April gechieden. In meinem Scheidungsvergleich steht das mir mein Ex Mann meinen Schmuck aushändigen muss. Das hat er aber bis Dato nicht getan. Nun meine Frage Wie komme ich auf Rechtswegen zu meinem Schmuck?
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Sie haben die Möglichkeit mit dem rechtskräftigen und damit vollstreckbaren Urteil/Vergleich, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, den Schmuck einzutreiben. |
Ich habe vor, eine Frau mit zwei Kindern zu heiraten. Was käme auf mich zu, wenn ich mich wieder von ihr scheiden lassen würde, bezüglich Unterhaltszahlungen? Bin ich verpflichtet, für die Kinder Unterhalt zu zahlen?
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Nein, die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an die Kinder trifft nur den leiblichen Vater. Dazu werden Sie aber nicht durch Heirat.Insofern kommt keine Unterhaltsverpflichtung für die Kinder auf Sie zu. |
In dem Haus, indem wir während unsere Ehe wohnten stecken 150.000 EUR meines Erbes und das Haus läuft notariell auf meinem Namen. Wir haben eine Zugewinngemeinschaft. Mein NochMann bewohnt zur Zeit dieses Haus und zahlt den gemeinsamen Bankkredit. Wie viel Anspruch auf mein Erbe habe ich?
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Diese doch recht umfangreiche Problematik erklären wir Ihnen gern über unsere Online-Beratung unter www.net-scheidung.de. Innerhalb des FragenPools ist eine Beantwortung leider nicht möglich. |
Ich bezahle z.Z. Trennungsunterhalt an meinen von mir getrennt lebenden und arbeitslosen (Noch-)Ehepartner. Wie kann ich mich von der Zahlung im Trennungsjahr befreien? Ist mein Ehepartner z.B im Trennungsjahr dazu verpflichtet sich einen Job zu suchen so dass ich nicht mehr dazu verpflichtet bin Trennungsunterhalt an ihn zu zahlen? Oder gilt dies nur fuer die nacheheliche Unterhaltszahlung. Vielen Dank fuer ihren Service und die hoffentliche Beantwortung meiner Frage.
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Auch vor Ablauf des Trennungsjahres besteht eine Erwerbsobliegenheit in bestimmten Situationen, nämlich dann, wenn die Eheleute weniger als ein Jahr zusammen gelebt haben, sie keine Kinder haben und der den Unterhalt fordernde Partner noch keine 30 Jahre alt ist. Auch für andere Situationen hat die Rechtsprechung eine Erwerbsobliegenheit nach einer Zeit von weniger als einem Jahr festgesetzt. Grundsätzlich besteht die Erwerbsobliegenheit aber nicht in dem Maß wie beim nachehelichen Unterhalt. |
Wir haben vor einem Jahr in Havanna geheiratet. Meine Frau ist Kubanerin. Seit Januar lebt meine Fau wieder in Havanna und möchte auch dort bleiben. Wir wollen uns jetzt scheiden lassen. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen auch wenn meine Frau nie wieder nach Deutschland kommt kein Visum mehr hat und auch am Scheidungstermiun nicht anwesend sein wird?
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Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, da Sie sicher die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ihre Frau muss dazu nicht nach Deutschland reisen. Es reicht eine schriftliche beglaubigte Erklärung zu den Scheidungsvoraussetzungen. |
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat vor gut einem Jahr die Scheidung beantragt. Bis heute steht kein Termin fest. Im Februar haben wir unser gemeinsames Haus verkauft. Von dem Erlös wurde die Hypothek und andere offene Rechnungen beglichen. Jetzt würde ich gerne ein Grundstück kaufen, um später neu zu bauen. Wie kann ich das Grundstück kaufen, ohne Gefahr zu laufen, dass meine Frau Ansprüche stellen kann? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Joachim Larsen
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Wenn Sie ein Grundstück während der Ehe erwerben, kann nur der sogenannte Zugewinnausgleich dafür von Bedeutung sein. Die Zeit für die Berechnung des Ausgleichs endet jedoch mit dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an die Ehefrau.Dieser ist bei Ihnen aber bereits verstrichen. Insofern können volkommen frei ein Grundstück erwerben, auch wenn das Scheidungsurteil noch nicht vorliegt. |
Mein Sohn hat am 19.10.2009! vermutlich vollkommen überstürzt geheiratet. Bereits jetzt, und vermutlich auch vor der Ehe, unterhält seine Frau eine intime Beziehung zu einem anderen Mann. Auch haben sich inzwischen Fakten ergeben, die bei Bekanntsein vermutlich gegen eine Eheschließung gesprochen hätten. Ist unter diesen Bedingungen ein Eheaufhebung möglich bzw. was für Schritte wären zu tun?
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Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden. Aufhebungsgründe sind u.A.: 1)ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch), 2) ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt, 3) ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt 4) oder die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (= Scheinehe). Ein intime Beziehung zu einem andere Mann stellt leider keinen Aufhebungsgrund dar. Insofern bleibt nur der Weg der Ehescheidung. |
Mein Lebenspartner hat die Scheidung seiner Frau eingereicht eigentlich war alles klar sie war einverstanden mit einem Anwalt. mein Partner war noch so nett und hat sofort die gesamten scheidungskosten bezahlt jetzt plötzlich hat sie sich doch einen Anwalt genommen... bekommt er sein Geld wieder das er schon für sie mitbezahlt hat inkl, Gerichtskosten? denn jetzt soll sie die Kosten selber tragen. sie hat schon PKH beantragt.
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Im Scheidungsverfahren kann jeder nur die Scheidung selbst durch einen Anwalt einreichen. Dann hat man die Kosten für den eigenen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen. Das die Frau nun Prozesskostenhilfe erhält, ändert ja nichts an den eigenen Anwaltskosten. Ein Anwalt kann nämlich nicht beide Eheleute vertreten. Falls nur ein Anwalt am Scheidungsverfahren beteiligt ist, dann hat ein Ehepartner einen Anwalt und der andere Ehepartner tritt ohne Anwalt auf. Fälschlicher Weise wird dann oft davon geredet, dass beide Eheleute denselben Anwalt haben. |
Meine Lebenspartnerin ist seit sechs Jahre geschieden. Wir wollen heiraten. Verliert sie ihren Anspruch auf den Versorgungsausgleich aus erster Ehe? Ich selber bin schon Rentner mit ca. 1340,- ? Rente.
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Eine neue Ehe berührt den Versorgungsausgleich der vorangegangenen Scheidung nicht. Insofern verliert Ihre Lebenspartnerin den Anspruch nicht. |
Meine Frau und ich sind deutsche Staatsbuerger und haben 2005 in Deutschland geheiratet. Von 2007 bis 2009 lebten wir als permanet resident (GreenCard holder) gemeinsam in den USA. Ich lebe seit kurzem wieder in Deutschland und sie ist in den USA geblieben. In welchem Land kann/muss ich die Scheidung einreichen und auf welches Scheidungsrecht kann ich mich stuetzen bzw. ist auf uns anzuwenden? Amerikanisches oder Deutsches Recht? Vielen Dank
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Die Scheidung kann auf jeden Fall in Deutschland erfolgen, da Sie deutsche Staatsangehötige sind. Die Scheidung erfolgt dann auch nach deutschem Recht. Inwieweit die Scheidung auch vor einem amerikanischen Gericht durchgeführt werden kann, richtet sich nach dem dortigen Recht. |
Lebe seit zwei Jahren getrennt.Ich habe vor meiner Ehe eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die demnächst zur Auszahlung kommt. Meine Frau hatte nie ein eigenes Einkommen. Hat meine Frau Ansprüche diesbezüglich an mich und wenn ja,welche?
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Handelt es sich hier um eine Lebensversicherung auf Rentenbasis fällt diese im Falle der Scheidung nicht in den Zugewinn, also in das aufzuteilende Vermögen, sondern wird im Rahmen des mit der Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Wenn es sich jedoch um eine Kapitallebensversicherung handelt, fällt diese in den Zugewinn und unterliegt dem sog. Zugewinnausgleich, welcher aber nur auf Antrag eines Ehegatten vom Gericht durchgeführt wird. |
Hatte am 15.10.09 Scheidung, mit beiderseitigem Verzicht auf Rechtsmittel,ist diese somit sofort rechtskräftig.Aber die schriftliche Zustellung des Urteils mit Rechtskraftvermerk ist noch nicht erfolgt.Kann ich bei Gericht auf sofortige Erledigung dringen bzw.bitten da ich dies unbedingt brauche um sofort heiraten zu können.
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Das Urteil müsste Ihnen eigentlich bereits vorliegen. Normalerweise wird es 1-2 Wochen nach Verkündung zugestellt. Sie sollten telefonisch beim Amtsgericht nachfragen und um schnellst mögliche Übermittlung bitten. |
Meine Tochter (39 Jahre) befindet sich noch im Trennungsjahr. Sie hat zusammen mit der gemeinsamen Tochter (5 Jahre) eine eigene Wohnung bezogen. Der Scheidungs-wunsch ging von ihr aus. Der Noch-Ehemann besteht auf mehrtägige Besuchstage. Bisher hat sie das so geregelt, dass sie ihre Tochter alle 14 Tage übers Wochenende zu ihm bringt. Ab Mittwoch geht es mir dann schlecht. Nun will er das Kind für mehr als 2 Tage haben. Der Kleinen kann man eine Entscheidung nicht zumuten. Sie traut sich nicht, sich gegen ihren Vater zu stellen. Aber ihre Aussage gegenüber der Mutter Dann seh ich dich 4 Tage nicht zerreißt mir das Herz. Die Sorge um meine Tochter und meine Enkeling lässt mich nicht mehr schlafen.Die Anwältin ihres Mannes setzt meine Tochter unter Druck. Welchen gesetzlichen Anspruch hat der Vater?
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Die Familiengerichte sprechen in derlei Fällen dem Kindesvater zumeist das Recht zu, das Kind an jedem zweiten Wochende und an jedem zeiten hohen Feiertag (Ostern, Pfingsten, Weihnachte usw.) zu sich zu nehmen. Bei einer 5jährigen Tochter kann diese Zeit jeweils von Freitag nachmittags bis Sonntag 18.00 Uhr andauern. Ihre Tochter macht das also ganz richtig. Wenn der Vater eine anderweitige Regelung anstrebt, müsste ein Familiengericht darüber entscheiden. Auch das örtliche Jugendamt kann hier beratend und vermittelnd zu Seite stehen. Von einer Anwältin sollte man sich aber keinesfalls unter Druck setzen lassen. Der gesetzliche Anspruch richtet sich stets nach dem Kindeswohl. |
Wir haben nach zehn Jahren geheiratet haben in der Zwichenzeit ein Haus zusammen aufgebaut also stehen wir beide im Grundbuch. Ein gemeinschaftliches kind haben wir auch. Meine Frage: Kann ich das Kind verlieren wenn ich im Trennungsjahr eine neue Beziehung zu einem anderem Mann aufbaue. Kann mir das Sorgerecht entzogen werden.
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Das gemeinsame Sorgerecht wird nur in absoluten Ausnahmefällen aufgehoben. Dazu müsste z.B. eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Eine neue Beziehung dagegen ist kein Grund, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Insofern werden Sie das Kind wegen einer neuen Beziehung nicht verlieren. |
In erster Ehe war ich mit einem Beamten verheiratet. Nach dessen Tod bekam ich Versorgungsbezüge, durch erneute Heirat wurden die Versorgungsbezüge eingestellt. Davor wurde mir eine Abfindung der Versorgungsbezüge für den Zeitraum von zwei Jahren gezahlt. Ich lebe nun in Scheidung, das Familiengericht hat die Ehe seit dem 28.02.2009 als beendet angesehen. Es gibt aber noch kein Scheidungsurteil. Mit dem Scheidungsurteil bekomme ich die Versorgungsbezüge meines aus erster Ehe verstorbenen Mannes wieder. Nun meine Frage, ab wann werden diese Versorungsbezüge gezahlt, ab dem Datum der Beendigung der Ehe also 28.2.2009 oder ab Datum des Scheidungsurteil? Erlauben Sie mir eine weitere Frage, warum dauert es so lange, bis ein Scheidungsurteil erfolgt.
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Ich gehe davon aus, dass die Versorgungsbezüge nach § 61 Absatz 3 BeamtVG am Tage des Scheidungsurteils wieder aufleben. Das Datum auf dem Scheidungsurteil (Verkündungstermin) ist hier maßgebend und nicht der Zeitpunkt der Trennung. Warum das Verfahren bei Ihnen so lange dauert, vermag ich nicht einzuschätzen. |
Ich habe zwei Kinder und würde mich gerne scheiden lassen, aber mein Mann stellt sich da quer ! Wir haben ein gemeinsames Haus was erst in 10 Jahren ganz ausbezahlt ist. In wie weit wird das entschieden wer das Haus behalten darf ??? Die Kinder bleiben auf alle Fälle bei mir !!!
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In so einem Fall muss, wenn keine Einigung erzielt werden kann, das Familiengericht entscheiden. Eine vorläufige Wohnungszuweisung in der Trennungsphase an einen Ehegatten wird durch das Familiengericht dann angeordnet, wenn es für einen der Ehegatten eine unbillige Härte darstellen würde, wenn der andere Ehegatte weiterhin die gemeinsame Ehewohnung mitbenutzt. Dies ist vor allem der Fall bei Gewalt in der Ehe, der Beeinträchtigung des Kindeswohls oder auch bei Alkoholmissbrauch eines Ehegatten. Das Gericht entscheidet dann, wer im Haus bleiben darf. Dies ändert aber nichts an den Eigentumsverhältnissen. |
Ich möchte bitte gerne wissen, ob eine geschiedene Frau auch Anspruch auf die Hälfte der Abfertigung des Mannes hat, wenn dieser in Pension geht, oder besteht der Anspruch nur bei aufrechter Ehe ?
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Guten Abend, Ihre Frage zielt sicher auf eine Pension in Österreich ab, oder? Bitte antworten Sie uns unter service@net-scheidung.de . |
Ich habe vor meiner Eheschliessung ein Vermögen von ca. 50.000,- mein Ehemann ein Vermögen von 0,-. Wir waren 7 Jahre verheiratet ohne Ehevertrag. Wir leben jetzt in Scheidung. Hat mein Mann Anspruch au mein Vermögen vor der Eheschliessung?
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Das Vermögen, welches vor der Eheschließung bestand, wirkt sich auf die Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches nicht aus. Es gilt als Anfangsvermögen und wird sozusagen neutral behandelt. Insofern hat der Ehemann keinen Anspruch auf dieses Vermögen. Nur der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs wird geteilt. |
Um den Nachlass meines Vaters antreten zu können benötige ich sein Scheidungsurteil. Die Scheidung war 1977 und trotz 2 maliger Beantragung beim zuständigen Gericht habe ich heute nach fast 6 Wochen kein Urteil erhalten. Ohne dies aber kein Erbe und davon muss ich sämtliche Kosten die mit dem Tod meines Vaters verbunden sind zahlen, die 1. Mahnung habe ich schon erhalten... was kann ich denn noch tun?, darf ein Gericht mich denn so lange warten lassen?
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Sie haben auf jeden Fall Anspruch auf Übersendung einer Abschrift des Urteils. Die Aufbewahrungsfrist ist auch noch nicht abgelaufen. Leider gibt es keine Fristen für das Tätigwerden eines Gerichtes bei der Übersendung von Dokumenten. Sie sollten dem Amtsgericht nochmals schriftlich eine Mahnung zukommen lassen und mit Schadenersatzansprüchen drohen, denn durch die Untätigkeit des Gerichts kann Ihnen eine Zinsschaden entstehen. |
Beide Ehepartner sind berufstätig. Der ein Ehepartner hat eine Zeit lang nur noch halbtags gearbeitet, um einen Doktortitel zu erwerden, der andere bleb voll berufstätig, um die Familie zu ernähren. Der Doktortitel führte zu einem erheblichen, bezifferbaren Mehreinkommen. Ist dies in eine Zugewinn- oder Unterhaltsrechnung einzubeziehen?
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Jegliches Einkommen, spielt bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle und ist somit einzubeziehen. Beim Zugewinnausgleich spielt des aktuelle Einkommen aber keine Rolle. Hier geht es um den Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens. |
Kann man nach der Scheidungsreform im September 2009 den Versorgungsausgleich leichter ausschließen?
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Wer den Versorgungsaugsleich ausschließen möchte, hat es seit dem 01.09.2009 leichter, denn ab diesem Datum muss das Familiengericht dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches nicht mehr zustimmen und die bisherige Wartefrist von 1 Jahr entfällt. Seit 01.09.2009 ist das sog. Rentenprivileg weggefallen. Nun werden die Rentenansprüche nicht erst mit Eintritt eines Partners in die Rente geteilt, sondern die Teilung erfolgt sofort nach der Scheidung. Die Rente des anderen Partners wird dann sofort gekürzt. |
Mein Bruder wurde heute geschieden, die Scheidung hatte seine Ex-Frau eingereicht. Da alles geklärt war, nahm er keinen Anwalt. Nun soll er aber ihre Anwaltskosten zur Hälfte mittragen, was der Richter entschied.Begründung: Damit sie die Kosten nicht alleine tragen muss. Verdienen beide das Gleiche! Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens, da Sie sich doch scheiden lassen wollte und er nur zustimmte? Warum muß er nun ihren Anwalt mitbezahlen?
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Die Gerichtskosten sind stets von jeder Partei zur Hälfte zu tragen. Die Anwaltskosten trägt aber jede Partei selbst. So ist es gesetzlich geregelt. Ich halte die gerichtliche Entscheidung daher für angreifbar und nicht richtig. Schließlich hat jede Partei das Recht, keinen Anwalt einzuschalten. |
Meine Frage, wird ein Dienstwagen der mit 1% in der Gehaltsabrechnung steht, als Einkommen gesehen?
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Als streitwertrelevantes Einkommen zählt auch das Einkommen, welches nach der 1%-Regelung für einen Dientswagen anzurechnen ist. |
Meine Frau hat ein Schreiben unterzeichnet, dass sie auf Unterhalt und Rentenanspruch verzichtet. Wird das bei einer Scheidung anerkannt?
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Das private Schreiben Ihrer Frau hat sicherlich eine gewisse Beweiskraft, dennoch ist für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und den Unterhaltsverzicht die notarielle Form erforderlich. |
Hab mein Scheidungsurteil verloren von 1991. Wie komme ich an eine Kopie und wie lange dauert es. Vorab besten Dank
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Das Scheidungsurteil erhalten Sie in Kopie beim Amtsgericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat. Die Kopie wird Ihnen sicher noch am selben Tag übergeben bzw. innerhalb einer Woche per Post übersandt. |
Wir haben vor 7 Jahren gebaut und sind beide im Kreditvertrag und im Grundbuch eingetragen. Wenn ein Partner das Haus übernimmt, muss man vor der Scheidung zum Notar und wann kann man dann die Scheidung einreichen, ohne dass das Haus in die Scheidungsmasse eingerechnet wird?
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Es ist aus Kostengründen besser, die Angelegenheit, das Haus betreffend, außerhalb des Scheidungsverfahrens zu regeln. Das kann vor oder während des Scheidungsverfahrens geschehen. Das Haus wird ja nicht automatisch ins Scheidungsverfahren einbezogen, sondern nur auf Antrag eines der Ehegatten. |
hallo, meine lebenspartnerin lebt seit oktober 2008 in den USA und wird auch nicht zurück kommen. welche möglichkeiten bestehen die aufhebung schnell und problemlos durchzuführen. reicht es aus, die unterschriebenen papiere bei ihnen einzureichen und was ist, wenn sie diese nicht unterzeichnet?
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Ihre Lebenspartnerin muss keine Papiere unterschreiben. Es reicht aus, wenn Sie den Aufhebungsantrag über unseren Online-Service unter www.homoscheidung.de einreichen. Das Ihre LP in den USA lebt ist ebenfalls kein Problem. Wenn Ihre LP dem Aufhebungsantrag nicht zustimmt, sollten jedoch 3 Trennungsjahre bis zum gerichtlichen Aufhebungstermin verstrichen sein. Ihr LP muss zum Aufhebungstermin auch nicht nach Deutschland reisen. Es reicht eine schriftliche Erklärung. |
Warum bieten andere Anwälte diesen Service nicht an?
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Es gibt mittlerweile eine Menge Anbieter für die Online-Scheidung und es werden täglich mehr. Es können aber nicht alle Verfahren so abgewickelt werden. Manchmal gibt es noch Folgesachen zu regeln. Dann ist ein Kanzleibesuch unabdingbar. |
Welche Vorteile bietet eine Scheidung über www.net-scheidung.de?
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Man kann bei uns die Scheidung einreichen, ohne Kanzleibesuch oder sontigen Aufwand. Für einvernehmliche Scheidungen (die meisten) ist dieser Service ideal und wir seit Jahren rege genutzt. Darüber hinaus zahlen Sie nur die absolut notwendigen Kosten und werden trotzdem von Ihrem Anwalt fast rund um die Uhr betreut. |
Wie lange dauert eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft ohne Rentenausgleich?
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Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ohne Versorgungsaugsleich dauert erfahrungsgemäß weniger als 3 Monate. Wir haben schon Aufhebungen betreut, die nach 3 Wochen abgeschlossen waren. |
Wer steckt hinter www.net-scheidung.de?
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Hinter www.net-scheidung.de steckt ein Netzwerk familienrechtlich orientierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich zum Ziel gesetzt haben, mit gutem Service und optimaler Betreuung eine neue Art der Scheidungsbegleitung zu etablieren. Der Zusammenschluss mündete letztlich in der Gründung der Betreiberfirma Ho2Tel. |
Warum ist eine Scheidung über www.net-scheidung.de günstiger und schneller?
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Eine Online-Scheidung über unseren Service spart Fahrt- und andere Verfahrenskosten und ist deshalb günstiger. Ich Scheidungsantrag kann noch am Tag der Beauftragung eingereicht werden und es fallen lange Kommunikationswege weg. So kann die Scheidung schneller beendet sein. |
Wieso braucht man überhaupt einen Anwalt, wenn man sich über alle Dinge einig ist?
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Die Beteiligung zumindest eines Rechtsanwaltes im Scheidungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier herrscht der sog. Anwaltszwang. |
Gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe?
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JA, auch im Scheidungsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Zahlung der Kosten aus eigener Kasse nicht zulassen. |
Was bedeutet Trennungsjahr und wann muss es abgelaufen sein?
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Voraussetzung für eine Scheidung ist der Ablauf eines Trennungsjahres. Das Trennungsjahr sollte bis zur Einreichung des Scheidungsantrages abeglaufen sein. An die Trennung werden keine hohe Anforderungen gestellt. Es reicht eine sog. Trennung von Tisch und Bett. Dabei kann die Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. |
Wann ist die Scheidung rechtskräftig beendet?
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Falls nur ein Anwalt beteiligt ist, erfolgt die Rechtskraft 1 Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils. Wenn beide Eheleute einen Rechtsanwalt haben, besteht die Möglichkeit, dass im Scheidungstermin ein Rechtsmittelverzicht erklärt wird. Dann wird das Scheidungsurteil noch am Tag des Scheidungstermins rechtskräftig. |
Kann man die Kosten der Scheidung in monatlichen Raten zahlen?
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Man muss zwischen Gerichts- und Anwaltskosten unterscheiden. Due Gerichtskosten sind vorab in einer Summe zu zahlen. Die Rechtsanwaltsgebühren dagegen können in monatlichen Raten gezahlt werden. Hier ist es schlicht eine Frage der Vereinbarung zwischen Mandant und Anwalt. |
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig ? Ich wohne in Hamburg und meine Frau wohnt in Frankfurt. Unser letzte gemeinsame Wohnung war in Frankfurt.
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Zunächst ist immer das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig, wenn noch einer der Ehegatten in diesem Gerichtsbezirk wohnt. So wäre in Ihrem Fall, das Amtsgericht Frankfurt zuständig. |
Wird der Unterhalt bei einer Scheidung für die Frau gleich mit festgesetzt?
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Der Unterhalt wird im Scheidungsverfahren nicht automatisch, sondern nur nach Antrag festgesetzt. Der Unterhalt kann aber auch außerhalb des Scheidungsverfahrens, isoliert festgesetzt werden. |
Kennen Sie einen guten Scheidungsanwalt in München? Ich würde mich sehr über einen Tipp freuen.
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Wir können Ihnen hier leider keine direkte Empfehlung aussprechen. Nutzen Sie zur Suche doch einfach www.mcadvo.com, das große weltweite Anwaltssuchportal. |
Wie kann man erreichen, dass der zuständige Richter den Versorgungsaugsleich abtrennt?
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Bis dato kann dies nur erreicht werden, wenn die Berechnung des Versorgungsausgleichs unzumutbar lange dauert oder in nicht absehbarer Zeit durchführbar erscheint. In den wenigsten Fällen ist dies aber praktisch durchsetzbar. |
Ist es wahr, dass man bei einer Scheidung ohne Streit nur einen Rechtsanwalt gemeinsam nehmen kann?
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Wenn beide Eheleute die Scheidung wollen und kein Streit besteht, reicht es aus, wenn ein Ehepartner (der den Scheidungsantrag einreicht) einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag dann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Im Ergebnis wird dann also nur ein Rechtsanwalt benötigt. Dieser vertritt aber nicht beide, sondern nur eine Partei. |
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahrens ohne weitere Probleme mit Durchführung des Rentenausgleiches?
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Das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich dauert je nach Arbeitsweise des Amtsgerichtes zwischen 5 und 12 Monate. Manche Verfahren mit Auslandbezug können auch wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Im Durchschnitt würd ich aber von 8 Monaten ausgehen. |
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