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Kostenbeispiele

Berechnung des Streitwertes der Online-Scheidung

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen beider Parteien i.H.v. 2200,- € ergäbe sich zunächst ein Streitwert von 6.600,- € (3faches Nettoeinkommen beider Ehegatten).
Der Versorgungsausgleich erhöht den Streitwert nochmals um zumindest 1.000,- € auf dann insgesamt 7.600,- €.

Es wird wegen der einvernehmlichen Scheidung beantragt, den Streitwert um 20 % ( 1520,-€) zu reduzieren.
Die meisten Amtsgerichte praktizieren diese Herabsetzung des Streitwertes.
Letztlich hängt es aber von der Praxis des betreffenden Amtsgerichts ab, ob die Streitwertreduzierung bei der Festsetzung des Streitwertes erfolgt.

Es verblieben dann 6.080,- €.

Daraus berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.

Streitwert 6000,- € bis 7000,- €:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 487,50
3104 1,2 Terminsgebühr 450,00
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19% 181,92
    Summe 1139,42

Weitere Kostenbeispiele:

Streitwert 7000,- € bis 8000,- €:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 535,60
3104 1,2 Terminsgebühr 494,40
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19% 199,50
    Summe 1249,50

Streitwert 8000,- € bis 9000,- €:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 583,70
3104 1,2 Terminsgebühr 538,80
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19% 217,07
    Summe 1359,57

Streitwert 9000,- € bis 10.000,- €:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 631,80
3104 1,2 Terminsgebühr 583,20
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19% 234,65
    Summe 1469,65

Streitwert 10.000,- € bis 11.000,- €:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 683,80
3104 1,2 Terminsgebühr 631,20
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19% 253,65
    Summe 1588,65