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Kosten & Tiefpreisgarantie

Ehescheidung zum günstigsten Preis

Unsere Tiefpreisgarantie gilt für alle Scheidungsaufträge über unseren Online Service und bedeutet für Sie, dass Sie für Ihr Scheidungsverfahren garantiert den günstigsten Preis (Anwalts- und Gerichtskosten) erhalten und keinen Cent zu viel bezahlen. Dennoch garantieren wir einen 24h Online-Service und eine persönliche anwaltliche Betreuung.

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Welche Kosten entstehen bei der Online-Scheidung?

Hier sehen Sie einen auszugsweisen Überblick der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und der Gerichtskosten nach dem GKG (Gerrichtskostengesetz).

Suchen Sie in der linken Spalte den Streitwert des Verfahrens.
In der oberen Zeile suchen Sie die maßgebende Gebühr.

In dem Feld, wo Spalte und Zeile sich treffen, entnehmen Sie die Gebühr (ohne MWSt.).

Bei einer Scheidung fallen eine 1.3 Verfahrensgebühr und eine 1.2 Terminsgebühr für den Rechtsanwalt an.
Hinzu kommen allgemein 20,- € Auslagenpauschale und die gesetzl. MwSt.von derzeit 19%.

Streitwert
in EURO
1,0 0,3 0,9 1,2 1,3 1,5 1,6 2,3 1,0
Gerichtsgebühr
300 25,00 10,00 22,50 30,00 32,50 37,50 40,00 57,50 25,00
600 45,00 13,50 40,50 54,00 58,50 67,50 72,00 103,50 35,00
900 65,00 19,50 58,50 78,00 84,50 97,50 104,00 149,50 45,00
1200 85,00 25,50 76,50 102,00 110,50 127,50 136,00 195,50 55,00
1500 105,00 31,50 94,50 126,00 136,50 157,50 168,00 241,50 65,00
2000 133,00 39,90 119,70 159,60 172,90 199,50 212,80 305,90 73,00
2500 161,00 48,30 144,90 193,20 209,30 241,50 257,60 370,30 81,00
3000 189,00 56,70 170,10 226,80 245,70 283,50 302,40 434,70 89,00
3500 217,00 65,10 195,30 260,40 282,10 325,50 347,20 499,10 97,00
4000 245,00 73,50 220,50 294,00 318,50 367,50 392,00 563,50 105,00
4500 273,00 81,90 245,70 327,60 354,90 409,50 436,80 627,90 113,00
5000 301,00 90,30 270,90 361,20 391,30 451,50 481,60 692,30 121,00
6000 338,00 101,40 304,20 405,60 439,40 507,00 540,80 777,40 136,00
7000 375,00 112,50 337,50 450,00 487,50 562,50 600,00 862,50 151,00
8000 412,00 123,60 370,80 494,40 535,60 618,00 659,20 947,60 166,00
9000 449,00 134,70 404,10 538,80 583,70 673,50 718,40 1032,70 181,00
10000 486,00 145,80 437,40 583,20 631,80 729,00 777,60 1117,80 196,00

Berechnungsbeispiel

Sie möchten die Ehescheidung einreichen.
Sie verdienen monatlich 1.500,- € netto und Ihre Ehegatte monatlich 1.500,- € netto.
Sie möchten den Versorgungsausgleich (Ausgleich der währende der Ehezeit erlangten Rentenanwartschaften) nach den gesetzlichen Regelungen durchführen.

Der Streitwert des Verfahrens berechnet sich hier wie folgt:

3faches Monatseinkommen beider Ehegatten:

1.500,-€ + 1.500,-€= 3.000
€ 3.000,- € x 3 =9.000,-€

Versorgungsausgleich mindestens +1000,-€

Streitwert gesamt: =10.000,-€

Auf Grundlage diese Streitwertes berechnen sich nun die Rechtsanwaltsgebühren wie folgt:

Gebühr nach RVG Satz Bezeichnung Gebühr in €
3100 1,3 Verfahrensgebühr 631,80
3104 1,2 Terminsgebühr 583,20
7002   Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00
7008   Umsatzsteuer 19 % 234,65
    Summe 1469,65

Ergebnis

Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes würden demnach 1469,65 € betragen.

Dies jedoch nur, wenn kein weiterer Regelungsbedarf im Scheidungsverfahren besteht (z.B. Streit ums Sorgerecht, um Unterhalt oder um den Hausrat). Derartige Streitigkeiten erhöhen den Streitwert des Verfahrens und damit auch die Rechtsanwaltsgebühren erheblich.

Es lohnt sich also, sämtliche über den Ehescheidungsantrag hinaus gehenden Angelegenheiten im Vorfeld außergerichtlich (z.B. durch Ehevertrag oder Getrenntlebendvertrag) zu regeln. Dies spart eine Menge Kosten.

Außerdem hat die einvernehmliche Scheidung den Vorteil, dass nur eine Partei anwaltlich vertreten sein muss.
Die Rechtsanwaltsgebühren fallen so nur einmal an.

Auf Anfrage können Sie die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren in monatlichen Raten zahlen.

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Sehen Sie sich unsere konkreten Kostenbeipiele an....