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Null Anzahlung & Tiefpreisgarantie

 

1) NULL € Anzahlung + Ratenzahlung + 10% Skonto  ohne Zinsen und Kosten (10% Skonto bei Sofort-Zahlung) 
Wir erstellen Ihren Scheidungsantrag ohne Anzahlung und übersenden diesen auf Anforderung innerhalb 24 h zur Überprüfung an Sie. Die Kosten des Scheidungsverfahrens können Sie, falls Sie es wünschen, ganz bequem in monatlichen Raten zahlen. Dabei erheben wir keine Kosten oder Zinsen.
Unser Motto: Guter Service zahlt sich aus.  

 

2) Unsere Tiefpreisgarantie gilt für alle Scheidungsaufträge über unseren Online Service und bedeutet für Sie, dass Sie für Ihr Scheidungsverfahren garantiert den günstigsten Preis (Anwalts- und Gerichtskosten) erhalten und keinen Cent zu viel bezahlen. Dennoch garantieren wir einen 24h Online-Service und eine persönliche anwaltliche Betreuung.  

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  Welche Kosten entstehen im Scheidungsverfahren? 
Hier sehen Sie einen auszugsweisen Überblick der Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und der Gerichtskosten nach dem GKG (Gerrichtskostengesetz).

Suchen Sie in der linken Spalte den Streitwert des Verfahrens.
In der oberen Zeile suchen Sie die maßgebende Gebühr.

In dem Feld, wo Spalte und Zeile sich treffen, entnehmen Sie die Gebühr (ohne MWSt.).

Bei einer Scheidung fallen eine 1.3 Verfahrensgebühr und eine 1.2 Terminsgebühr für den Rechtsanwalt an.
Hinzu kommen allgemein 20,- € Auslagenpauschale und die gesetzl. MwSt.von derzeit 19%.
In der rechten Spalte können Sie die Höhe einer jeweiligen Gerichtsgebühr entnehmen. Es können bis zu 3 Gerichtsgebühren anfallen.  

 

Streitwert
in EURO
 
1,0  0,3  0,9  1,2  1,3  1,5  1,6  2,3  1,0
Gerichtsgebühr
 
300  25,00  10,00  22,50  30,00  32,50  37,50  40,00  57,50  25,00 
600  45,00  13,50  40,50  54,00  58,50  67,50  72,00  103,50  35,00 
900  65,00  19,50  58,50  78,00  84,50  97,50  104,00  149,50  45,00 
1200  85,00  25,50  76,50  102,00  110,50  127,50  136,00  195,50  55,00 
1500  105,00  31,50  94,50  126,00  136,50  157,50  168,00  241,50  65,00 
2000  133,00  39,90  119,70  159,60  172,90  199,50  212,80  305,90  73,00 
2500  161,00  48,30  144,90  193,20  209,30  241,50  257,60  370,30  81,00 
3000  189,00  56,70  170,10  226,80  245,70  283,50  302,40  434,70  89,00 
3500  217,00  65,10  195,30  260,40  282,10  325,50  347,20  499,10  97,00 
4000  245,00  73,50  220,50  294,00  318,50  367,50  392,00  563,50  105,00 
4500  273,00  81,90  245,70  327,60  354,90  409,50  436,80  627,90  113,00 
5000  301,00  90,30  270,90  361,20  391,30  451,50  481,60  692,30  121,00 
6000  338,00  101,40  304,20  405,60  439,40  507,00  540,80  777,40  136,00 
7000  375,00  112,50  337,50  450,00  487,50  562,50  600,00  862,50  151,00 
8000  412,00  123,60  370,80  494,40  535,60  618,00  659,20  947,60  166,00 
9000  449,00  134,70  404,10  538,80  583,70  673,50  718,40  1032,70  181,00 
10000  486,00  145,80  437,40  583,20  631,80  729,00  777,60  1117,80  196,00 

Berechnungsbeispiel

Sie möchten die Ehescheidung einreichen.
Sie verdienen monatlich 1.500,- € netto und Ihre Ehegatte monatlich 1.500,- € netto.
Sie möchten den Versorgungsausgleich (Ausgleich der währende der Ehezeit erlangten Rentenanwartschaften) nach den gesetzlichen Regelungen durchführen.

Der Streitwert des Verfahrens berechnet sich hier wie folgt:

 

3faches Monatseinkommen beider Ehegatten   1.500,-€ + 1.500,-€= 3.000 €  
  3.000,- € x 3  
  =9.000,-€  
Versorgungsausgleich mindestens   +1000,-€  
Streitwert gesamt:   =10.000,-€  

 

Auf Grundlage diese Streitwertes berechnen sich nun die Rechtsanwaltsgebühren wie folgt:

 

Gebühr nach RVG  Satz  Bezeichnung  Gebühr in € 
3100  1,3  Verfahrensgebühr  631,80 
3104  1,2  Terminsgebühr  583,20 
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation  20,00 
7008    Umsatzsteuer 19 %  234,65 
    Summe   1469,65 

 

Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes würden demnach 1469,65 € betragen.

Dies jedoch nur, wenn kein weiterer Regelungsbedarf im Scheidungsverfahren besteht (z.B. Streit ums Sorgerecht, um Unterhalt oder um den Hausrat). Derartige Streitigkeiten erhöhen den Streitwert des Verfahrens und damit auch die Rechtsanwaltsgebühren erheblich.

Es lohnt sich also, sämtliche über den Ehescheidungsantrag hinaus gehenden Angelegenheiten im Vorfeld außergerichtlich (z.B. durch Ehevertrag oder Getrenntlebendvertrag) zu regeln. Dies spart eine Menge Kosten.

Außerdem hat die einvernehmliche Scheidung den Vorteil, dass nur eine Partei anwaltlich vertreten sein muss.
Die Rechtsanwaltsgebühren fallen so nur einmal an.

Auf Anfrage können Sie die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren in monatlichen Raten zahlen.

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Sehen Sie sich unsere konkreten Kostenbeipiele an....