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Sie suchen den günstigsten und schnellsten Weg für Ihre Scheidung? ...Die Suche hat ein Ende! Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung... |
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Unser Online-Service ist schnell, günstig, bequem und absolut diskret. Sie erhalten exklusive anwaltliche Betreuung zu einem unschlagbaren Preis. Hier erhalten Sie noch heute Ihren persönlichen Kostenvoranschlag. |
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| Für wen eignet sich die Online-Scheidung? |
| Die Online-Scheidung ist ideal für eine Scheidung, bei der beide Eheleute die Scheidung wollen. Die Ehescheidung-Online erfordert keinen Kanzleibesuch und kann kostengünstig durchgeführt werden. Den Kostenvoranschlag erhalten Sie gratis. So sparen Sie Zeit und Geld trotz umfangreicher Online-Beratung und der individuellen Betreuung durch Ihren Rechtsanwalt. Bequemer und günstiger geht es nicht. |
| Alles zur Online-Scheidung im Überblick: |
- 1) Vorab gut informiert:
- WICHTIG: Ihr Kostenvoranschlag per E-Mail, kostenlos...
- Berechnung: Wie berechnen sich die Scheidungskosten?...
- Beispiele: Berechnungsbeispiele konkret...
- Geld vom Staat: Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren...
- Finanzierung: Ratenzahlung der Scheidungskosten...
- Kostenvergleich: Preisalarm für Scheidungskosten...
- Ablauf der Scheidung: Wie läuft die Online-Scheidung ab ?...
- Amtsgerichte: Welches Gericht ist zuständig ?...
- Eine gute Entscheidung: Ihr Scheidungsauftrag über das Online-Formular...
- 2) Sie leben nicht in Deutschland?:
- Auslandsbezug: Sie leben im Ausland ?...
- 3) Die eingetragene Lebenspartnerschaft:
- Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft: Auch das Aufhebungsverfahren für eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann bei uns online in Auftrag gegeben werden. Der Ablauf entspricht im Wesentlichen dem "normalen" Scheidungsverfahren. Bei Einvernehmlichkeit benötigen Sie nur einen Anwalt und den stellen wir...

| Schnelle Frage? Schnelle Antwort, kostenlos... |
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Sie haben noch Fragen und wollen eine schnelle Antwort per Mail? Nutzen Sie unser Schnellanfrage-Formular und Sie erhalten schnell und kostenlos Rat. (Hinweis: konkrete Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie HIER) |
| Das Verfahren zur Ehescheidung im Überblick: |
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Kann ich online die Einreichung eines Scheidungsantrages beauftragen? Es besteht die Möglichkeit, über unser Online-Formular einen Auftrag zur Einreichung eines Scheidungsantrages zu erteilen. Dabei müssen Sie das Formular möglichst vollständig ausfüllen und per Klick übersenden. Hier werden Ihre Angaben überprüft und der Auftrag wird umgehend angenommen. Sie werden über alle Schritte immer auf dem Laufenden gehalten. In jedem Fall muss eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Diese wird Ihnen bei Auftragsannahme übersandt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, z.B. aus Gründen der Interessenkollision, wird ihnen umgehend Mitteilung gemacht, wobei die erhobenen Daten selbstverständlich nach anwaltlicher Schweigepflicht vertraulich behandelt werden. |
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Der Online Auftrag ist nur möglich, wenn Sie eine einvernehmliche Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahres beabsichtigen. In allen anderen Fällen bedarf es einer umfassenden anwaltlichen Beratung. Selbstverständlich kann auch diese durch uns durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit, Ihre Anfrage an uns zu richten. |
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Wie wird ein Scheidungsantrag eingereicht? Der Antrag auf Ehescheidung wird bei dem Amtsgericht eingereicht welches örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich zunächst nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehepartner (eheliche Wohnung). Ist diese bereits aufgegeben ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit evtl. vorhandenen Kindern lebt. Das zuständige Amtsgericht wird aber ohnehin von unserem Vertragsanwalt ermittelt. |
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Was bringt mir die Online-Beauftragung? Sie Sparen Zeit und unbequeme Besuche zu persönlichen Besprechungen bei einem Anwalt. Darüber hinaus kann man im Falle einer einvernehmliche Ehescheidung Rechtsanwaltsgebühren sparen. Sollten beide Ehepartner die Scheidung wollen und einer der Partner schließt sich den Anträgen des anderen Partners einvernehmlich an (stellt also keine eigenen gegensätzlichen Anträge), reicht es aus, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt. Der sog. Anwaltszwang gilt nämlich nur, falls gegensätzliche Anträge gestellt werde. Man regelt daher am besten sämtliche Angelegenheiten vor Einreichung der Scheidung. Die hälftigen Anwaltskosten fallen so gar nicht erst an (Verfahrenskosten für einen Ehepartner). |
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Was kostet ein Scheidungsverfahren? Die Kosten für ein Scheidungsverfahren bestehen aus den Gerichts-und Rechtsanwaltsgebühren. Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) die des Rechtsanwalts nach Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (RVG). Dieses gilt seit dem 01.07.2004. Bemessungsgrundlage ist dabei immer der Streitwert des Scheidungsverfahrens nebst Folgesachen. Dieser berechnet sich grundsätzlich nach der Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Hinzu treten die Streitwerte für den Versorgungsausgleich ( Regelstreitwert 1000,-€) und Unterhaltsansprüche ( 12facher Unterhaltsbetrag). Die Summe ergibt den Streitwert. |
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Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) haben alle Bürger, die aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Verfahrens zu tragen. Die darüber hinaus erforderlichen Erfolgsaussichten des Verfahrens, sind bei einer einvernehmlichen Ehescheidung in der Regel gegeben. PKH umfasst dabei die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, sowie die entstandenen Gerichtskosten. Sollten Sie PKH beantragen wollen, könne Sie unser gesondertes Online-Formular verwenden und das Antragsformular laden. Dieses müssen Sie sorgfältig ausfüllen und mit entsprechenden Belegen ( Mietverträge, Lohnnachweise, letzter Kontoauszug u.s.w.) wieder an uns zurücksenden. Es wird dann alles beim zuständigen Amtsgericht für Sie eingereicht. |
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Benötige ich einen Anwalt vor Ort? Sie könne uns bundesweit beauftragen. Wir kümmern uns um das gesamte Verfahren. Auch wenn beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann unser Service genutzt werden. |
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Wie lange kann ein Scheidungsverfahren dauern? Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6-8 Monate. Am meisten Zeit nimmt die Durchführung des Versorgungsausgleichs über die Rentenversicherungsträger in Anspruch. Sollte ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden ( Ausschluss durch Vertrag) kann sich die Verfahrensdauer halbieren. Bitte beachten Sie (01.03.2009): Der Deutsche Bundestag hat Mitte Februar 2009 die Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Bitte aktuelle Regelung beachten (27.05.2009): Aktuelle Gesetzgebung: Neuregelungen beim Vermögensausgleich nach der Scheidung |
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Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Anspruch auf Unterhalt bis zum Scheidungstermin (Getrenntlebendunterhalt) und nach diesem (nachehelicher Unterhalt) hat grundsätzlich der Ehegatte, welcher das geringere Einkommen erzielt. Unterhaltsansprüche können als sog. Folgesache im Ehescheidungsverfahren mit geltend gemacht werden. Die Höhe berechnet sich aus der Differenz beider bereinigten Nettoeinkommen (Nettoeinkommen nach Abzug spezifizierter Aufwendungen und Verbindlichkeiten). Nach der Differenzmethode werden davon 3/7 als Unterhalt dem geringer verdienenden Ehegatten geschuldet. Eine genaue Berechnung erfolgt durch unseren Vertragsanwalt nach Einreichung aller Unterlagen. |
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Wer behält die eheliche Wohnung? Bezüglich der ehelichen Wohnung sollten sich beide Ehepartner schon im Vorfeld einigen, wer diese weiterhin nutzt. In der Regel verbleibt sie bei dem Ehepartner, welcher die Kinder bei sich behält. Es besteht aber auch hier die Möglichkeit eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Dies verursacht jedoch weitere Kosten, da sich der Streitwert des Scheidungsverfahrens entsprechend erhöht. |
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Unsere Rechtsanwälte sind berechtigt an allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik aufzutreten. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch eine Beauftragung über unseren Online-Service nicht, egal bei welchem Gericht die Scheidung stattfindet. Wir beauftragen generell Korrespondenzanwälte. Mehrkosten fallen für Sie nicht an. |
| Service- und Informationsangebote auf einen Blick |
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-FAQ: Häufige Fragen und Antworten... -Beratung vom Anwalt: Rechtsberatung zum Festpreis... -News: Neues zum Familienrecht... -Formulare zum Download: Formularcenter... -Ihre Diskussionsplattform: Scheidungsforum... |
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-Buchshop: Bücher zum Thema Scheidung... -Stets für Sie da: Sie haben noch Fragen?... -Ihre Erfahrungen: Schildern Sie Ihre Erfahrungen... -Immer aktuell: Themen des Monats aktuell für Sie... |
| Tipps zur Online-Scheidung über www.net-scheidung.de |
| Die Online Scheidung empfiehlt sich immer dann, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und alle Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht für eheliche Kinder, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich bereits vor der Einreichung des Scheidungsantrages geregelt wurden. Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, eine derartige Regelung noch während der Trennungszeit zu treffen. Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten einer Online Scheidung zu tragen, können Sie selbstverständlich Prozesskostenhilfe beantragen.Unser Vertragsanwalt reicht den Prozesskostenhilfeantrag für Sie ein. Da bei www.net-scheidung.de für die Online Scheidung bundesweit keine Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder berechnet werden, kostet Sie die Online Scheidung in keinem Fall mehr, als die Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort Ihres Wohnsitzes. Gewöhnlicherweise werden sogar Scheidungskosten gespart, da die Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt und die meisten Familiengerichte den Streitwert, wonach sich die Kosten der Scheidung berechnen, um bis zu 20 % reduzieren. Unser Vertragsanwalt beantragt im Rahmen der Online Scheidung diese Reduzierung stets für die Mandanten. Alle weiteren Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung oder Sorgerecht lassen sich dann auch außerhalb der Scheidung über einen Rechtsanwalt regeln. Gern sind wir Ihnen behilflich und erteilen zu allen Familiensachen Rechtsberatung über unseren Vertragsanwalt. Die Online Scheidung hat weiterhin den Vorteil, dass das Scheidungsverfahren sehr diskret erfolgen kann. Die Korrespondenz erfolgt per E-Mail weltweit und damit schnell und kostenlos. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, eines Ehevertrages oder einer Trennungsvereinbarung. Sollte dafür die notarielle Form notwendig sein, leiten wir alles Weitere in die Wege. Die Online Scheidung ist daher auch der optimale Weg, wenn noch Regelungsbedarf bei Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung) besteht. |
| Kooperationspartner u.a. bei folgenden Amtsgerichten in Deutschland: |
| Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Cuxhaven, Amtsgericht Erlangen, Amtsgericht Dresden, Amtsgerichte in Berlin, Amtsgericht Greifswald, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Auerbach, Amtsgericht Rudolstadt, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Traunstein, Amtsgericht in München, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Frankfurt, Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Rothenburg, Amtsgericht Lampertheim, Amtsgericht Wiesbaden, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Gera, Amtsgericht Jena, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Magdeburg, Amtsgericht Göttingen, Amtsgericht Oldenburg, Amtsgericht Gütersloh, Amtsgericht Miltenberg, Amtsgericht Nürnberg, Amtsgericht Würzburg, Amtsgericht Überlingen, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Amtsgericht Bad Canstatt, Amtsgericht Rastatt, Amtsgericht Stadtroda, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Neuss, Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Amtsgericht Essen, Online Scheidung speziell für Berlin, Scheidung übers Internet, Scheidung Thüringen, Scheidung Sachsen, Scheidung Sachsen-Anhalt, Scheidung Baden-Württemberg, Scheidung Bayern, Scheidung Berlin, Scheidung in Brandenburg, Scheidung in Bremen, Scheidung in Hamburg, Scheidung in Hessen, Scheidung in Mecklenburg-Vorpommern, Scheidung in Niedersachsen,Scheidung in Nordrhein-Westfalen, Scheidung in Rheinland-Pfalz, Scheidung im Saarland, lesen Sie mehr.... |
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