Internetzeitung zu Trennung, Scheidung und Familienrecht
NEWSTICKER Juli 2008:
-Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung durch Reform des Versorgungsausgleichs -Keine Grenzen bei der Durchsetzung von Unterhalt -Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf -Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit Lesen Sie mehr...
NEWSTICKER Juni 2008:
-Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern -Rechtsprechungsänderung zum Wohnvorteil bei mietfreiem Wohnen -Kein Unterhalt für volljähriges Kind bei nicht planvoll und zielstrebiger Aufnahme einer Ausbildung Lesen Sie mehr...
NEWSTICKER Mai 2008:
-Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten -Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf -Keine Befristung nachehelichen Unterhalts bei drohender Gesundheitsverschlechterung des Unterhaltsberechtigten Lesen Sie mehr...
Nicht selten führen Trennung und Scheidung zu finanziellen Problemen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Lösung kann in vielen Fällen ein Insolvenzverfahren sein.
Wie wird es eingeleitet? Wie läuft es ab? Was geschieht mit den Schulden? Wo muss der Antrag eingereicht werden? Fragen über Fragen: Hier erhalten Sie Hilfe.
Kann ich online die Einreichung eines Scheidungsantrages beauftragen?
Es besteht die Möglichkeit, über unser Online-Formular einen Auftrag zur Einreichung eines Scheidungsantrages zu erteilen. Dabei müssen Sie das Formular möglichst vollständig ausfüllen und per Klick übersenden. Hier werden Ihre Angaben überprüft und der Auftrag wird umgehend angenommen. Sie werden über alle Schritte immer auf dem Laufenden gehalten. In jedem Fall muss eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Diese wird Ihnen bei Auftragsannahme übersandt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, z.B. aus Gründen der Interessenkollision, wird ihnen umgehend Mitteilung gemacht, wobei die erhobenen Daten selbstverständlich nach anwaltlicher Schweigepflicht vertraulich behandelt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Online-Antrag ist nur möglich, wenn Sie eine einvernehmliche Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahres beabsichtigen. In allen anderen Fällen bedarf es einer umfassenden anwaltlichen Beratung. Selbstverständlich kann auch diese durch uns durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit, Ihre Anfragen online an uns zu richten.
Wie wird ein Scheidungsantrag eingereicht?
Der Antrag auf Ehescheidung wird bei dem Amtsgericht eingereicht welches örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich zunächst nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehepartner (eheliche Wohnung). Ist diese bereits aufgegeben ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit evtl. vorhandenen Kindern lebt. Das zuständige Amtsgericht wird aber ohnehin von unserem Vertragsanwalt ermittelt.
Was bringt mir die Online-Beauftragung?
Sie Sparen Zeit und unbequeme Besuche zu persönlichen Besprechungen bei einem Anwalt. Darüber hinaus kann man im Falle einer einvernehmliche Ehescheidung Rechtsanwaltsgebühren sparen. Sollten beide Ehepartner die Scheidung wollen und einer der Partner schließt sich den Anträgen des anderen Partners einvernehmlich an (stellt also keine eigenen gegensätzlichen Anträge), reicht es aus, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt. Der sog. Anwaltszwang gilt nämlich nur, falls gegensätzliche Anträge gestellt werde. Man regelt daher am besten sämtliche Angelegenheiten vor Einreichung der Scheidung. Die hälftigen Anwaltskosten fallen so gar nicht erst an (Verfahrenskosten für einen Ehepartner).
Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) die des Rechtsanwalts nach Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (RVG). Dieses gilt seit dem 01.07.2004. Bemessungsgrundlage ist dabei immer der Streitwert des Scheidungsverfahrens nebst Folgesachen. Dieser berechnet sich grundsätzlich nach der Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Hinzu treten die Streitwerte für den Versorgungsausgleich ( Regelstreitwert 1000,-€) und Unterhaltsansprüche ( 12facher Unterhaltsbetrag). Die Summe ergibt den Streitwert.
Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) haben alle Bürger, die aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Verfahrens zu tragen. Die darüber hinaus erforderlichen Erfolgsaussichten des Verfahrens, sind bei einer einvernehmlichen Ehescheidung in der Regel gegeben. PKH umfasst dabei die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, sowie die entstandenen Gerichtskosten. Sollten Sie PKH beantragen wollen, könne Sie unser gesondertes Online-Formular verwenden und das Antragsformular laden [94 KB]
. Dieses müssen Sie sorgfältig ausfüllen und mit entsprechenden Belegen ( Mietverträge, Lohnnachweise, letzter Kontoauszug u.s.w.) wieder an uns zurücksenden. Es wird dann alles beim zuständigen Amtsgericht für Sie eingereicht.
Benötige ich einen Anwalt vor Ort?
Sie könne uns bundesweit beauftragen. Wir kümmern uns um das gesamte Verfahren. Auch wenn beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben, kann unser Service genutzt werden.
Wie lange kann ein Scheidungsverfahren dauern?
Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6-8 Monate. Am meisten Zeit nimmt die Durchführung des Versorgungsausgleichs über die Rentenversicherungsträger in Anspruch. Sollte ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden ( Ausschluss durch Vertrag) kann sich die Verfahrensdauer halbieren.
Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Anspruch auf Unterhalt bis zum Scheidungstermin (Getrenntlebendunterhalt) und nach diesem (nachehelicher Unterhalt) hat grundsätzlich der Ehegatte, welcher das geringere Einkommen erzielt. Unterhaltsansprüche können als sog. Folgesache im Ehescheidungsverfahren mit geltend gemacht werden. Die Höhe berechnet sich aus der Differenz beider bereinigten Nettoeinkommen (Nettoeinkommen nach Abzug spezifizierter Aufwendungen und Verbindlichkeiten). Nach der Differenzmethode werden davon 3/7 als Unterhalt dem geringer verdienenden Ehegatten geschuldet. Eine genaue Berechnung erfolgt durch unseren Vertragsanwalt nach Einreichung aller Unterlagen.
Wer behält die eheliche Wohnung?
Bezüglich der ehelichen Wohnung sollten sich beide Ehepartner schon im Vorfeld einigen, wer diese weiterhin nutzt. In der Regel verbleibt sie bei dem Ehepartner, welcher die Kinder bei sich behält. Es besteht aber auch hier die Möglichkeit eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Dies verursacht jedoch weitere Kosten, da sich der Streitwert des Scheidungsverfahrens entsprechend erhöht.
Unsere Rechtsanwälte sind berechtigt an allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik aufzutreten.
Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch eine Beauftragung über unseren Online-Service nicht, egal bei welchem Gericht die Scheidung stattfindet. Wir beauftragen generell Korrespondenzanwälte. Mehrkosten fallen für Sie nicht an.
Tipps zur Online-Scheidung über www.net-scheidung.de
Die Online Scheidung empfiehlt sich immer dann, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und alle Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht für eheliche Kinder, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich bereits vor der Einreichung des Scheidungsantrages geregelt wurden. Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, eine derartige Regelung noch während der Trennungszeit zu treffen. Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten einer Online Scheidung zu tragen, können Sie selbstverständlich Prozesskostenhilfe beantragen.Unser Vertragsanwalt reicht den Prozesskostenhilfeantrag für Sie ein. Da bei www.net-scheidung.de für die Online Scheidung bundesweit keine Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder berechnet werden, kostet Sie die Online Scheidung in keinem Fall mehr, als die Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort Ihres Wohnsitzes. Gewöhnlicherweise werden sogar Scheidungskosten gespart, da die Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt und die meisten Familiengerichte den Streitwert, wonach sich die Kosten der Scheidung berechnen, um bis zu 20 % reduzieren. Unser Vertragsanwalt beantragt im Rahmen der Online Scheidung diese Reduzierung stets für die Mandanten. Alle weiteren Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung oder Sorgerecht lassen sich dann auch außerhalb der Scheidung über einen Rechtsanwalt regeln. Gern sind wir Ihnen behilflich und erteilen zu allen Familiensachen Rechtsberatung über unseren Vertragsanwalt. Die Online Scheidung hat weiterhin den Vorteil, dass das Scheidungsverfahren sehr diskret erfolgen kann. Die Korrespondenz erfolgt per E-Mail weltweit und damit schnell und kostenlos. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, eines Ehevertrages oder einer Trennungsvereinbarung. Sollte dafür die notarielle Form notwendig sein, leiten wir alles Weitere in die Wege. Die Online Scheidung ist daher auch der optimale Weg, wenn noch Regelungsbedarf bei Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung) besteht.