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Scheidung Kanada

Die Ehescheidung nach dem Recht von Kanada

Vorraussetzung für eine Scheidung nach kanadischem Recht ist, wie auch im deutschen Scheidungsrecht, das Scheitern der Ehe („breakdown of marriage“).
Dieses Scheitern gilt nach als festgestellt, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens 1 Jahr getrennt leben.
Der Scheidungsantrag selbst kann schon früher gestellt werden. Geschieden wird die Ehe jedoch erst nach Ablauf der Jahresfrist.
Für eine Trennung, die gerichtlich anerkannt werden soll, ist ein Trennungswille ähnlich wie im deutschen Recht erforderlich.
Darüber hinaus ist eine räumliche Trennung zwingend vorgeschrieben.
Anerkannt ist neben dem Auszug eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, soweit die Ehegatten keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
Ob eine getrennte Haushaltsführung vorliegt, entscheidet das Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände.
Kriterien sind beispielsweise getrennte Schlafzimmer, keine sexuellen Kontakte zwischen den Ehegatten, fehlende Kommunikation zwischen den Ehegatten, keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsamen Aktivitäten, oder keiner der Ehegatten hilft dem anderen im Haushalt.
Die Ehegatten können nach während der Trennungszeit bei einem Versöhnungsversuch bis zu 90 Tage (aufgeteilt in mehrere kürzere Zeitabschnitte oder
durchgehend) zusammenleben, ohne dass dies als Versöhnung angesehen wird und die Jahresfrist neu beginnt.
Wird einer der Ehegatten während der Trennung unfähig („incapable“) einen eigenen Trennungswillen zu bilden, so unterbricht oder beendet das die Trennungszeit nicht, wenn
davon auszugehen ist, das der Ehegatte bei voller Handlungsfähigkeit die Trennung fortgesetzt hätte.
Die Trennungszeit muss nicht eingehalten werden, wenn der Antragsgegner Ehebruch („adultery“) begangen hat oder dem Ehegatten gegenüber physische oder psychische Gewalt angewendet hat und ein Zusammenleben mit dem gewalttätigen Ehepartner unzumutbar ist.
Wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, kann sich nur das Opfer, nicht der Täter, auf diese Scheidungsgründe berufen.
Ähnlich verhält es sich bei der sog. "Härtefallscheidung" im deutschen Recht.

Leben beide Ehepartner in Kanada ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg für die Ehescheidung örtlich zuständig.

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