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Wie läuft die Scheidung ab?

Vorüberlegung zur Online-Scheidung

Bevor die Scheidung eingereicht wird, sollten Sie unbedingt überlegen, welcher Weg der Ehescheidung am günstigsten ist.

Sollten beide Ehepartner die Scheidung wollen, ist es vollkommen ausreichend, wenn ein Ehepartner die Scheidung einreicht.

Schon so spart man die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren für die Ehescheidung.

Wichtig ist deshalb, alle Folgesachen der Ehescheidung, wie Unterhalt, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich, bereits im Vorfeld, z.B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, zu regeln.

Insgesamt lassen sich so mehr als die Hälfte der Kosten der Ehescheidung sparen. Die Online-Scheidung spart darüber hinaus dann nocchmals erhebliche Kosten.

Antrag auf Ehescheidung

Der Antrag auf Scheidung wird dann durch einen Rechtsanwalt beim Amtsgericht (Familiengericht) eingereicht. Bei der Online-Scheidung übernehmen wir das für Sie.
Die Zustellung an den anderen Ehepartner erfolgt durch das Gericht, nachdem ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
Das Gericht übersendet zuvor eine entsprechende Berechnung.
Nach Zustellung des Antrages auf Ehescheidung an den anderen Ehepartner, hat dieser 2 Wochen Zeit, darauf zu reagieren und dem Gericht mitzuteilen, welche Anträge gestellt werden.
Für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung, würde der Ehepartner keinen eigenen Antrag auf Ehescheidung stellen, sondern dem Gericht nur mitteilen, dass er sich dem Scheidungsantrag anschließt. Er stellt praktisch keinen eigenen Antrag auf Scheidung.

Nur für diesen Fall kann auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden.

Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)

Nachdem klar ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen, übersendet das Gericht an die Fragebögen zum Versorgungsausgleich und stellt zugleich die Ehezeit fest.
Als Versorgungsausgleich bezeichnet man den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute. Als Ehezeit gilt der Zeitraum von der Eheschließung bis zur Zustellung des Antrages auf Ehescheidung.
Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Formulare sind dann ausgefüllt wieder an das Amtsgericht zu übersenden.
Sodann werden die jeweiligen Rentenversicherungen die Rentenanwartschaften, welche zum Ausgleich gebracht werden können, berechnen und dem Gericht mitteilen.
Das Gericht berechnet dann, wie der Versorgungsausgleich zu erfolgen hat.
Das Verfahren zum Versorgungsausgleich kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen und ist in vielen Fällen ursächlich für die lange Dauer der Scheidung.

Für eine Ehescheidungn, welche nach dem 01.09.2010 beantragt wurde, wird der Versorgungsausgleich bei Ehen mit einer Dauer von weniger als 3 Jahren nur auf Antrag durchgeführt.

Zum Abschluss der Scheidung erfolgt eine Ladung beider Eheleute nebst Anwalt zur Anhörung vor dem Familiengericht. Dies ist dann der sog. Scheidungstermin.

Scheidungstermin vor Gericht

Zunächst werden durch das Gericht die Personalien der Eheleute festgestellt. Dazu wird der jeweilige Personalausweis benötigt. Dann wird anhand der Eheurkunde im Original geprüft, ob die Angaben im Antrag auf Ehescheidung korrekt sind.

Es kommt nun zur sog. Anhörung der Parteien. Das Gericht fragt zunächst den Partner, welcher den Antrag auf Ehescheidung eingereicht hat, wann die Trennung erfolgt ist. Es folgt die Frage, ob eine Wiederaufnahme der Ehe zu erwarten ist.

Gewöhnlich wird dies mit "Nein" beantwortet.

Nun werden selbige Fragen an den anderen Partner gerichtet. Der Trennungszeitpunkt sollte dabei mit den Angaben des anderen Partners übereinstimmen.

Sodann stellt der Einreicher der Scheidung den Antrag auf Ehescheidung über seinen Anwalt. Der andere Partner schließt sich dem Antrag auf Scheidung an oder stellt über den eigenen Anwalt einen eigenen Scheidungsantrag (bei der Online-Scheidung nicht notwendig).

Letztlich wird über den Versorgungsausgleich verhandelt. Das Gericht gibt seine Berechnung bekannt und es besteht Gelegenheit für die Parteien Stellung zu nehmen.

Am Ende der Sitzung wird das Scheidungsurteil (seit 01.09.2010 der Scheidungsbeschluss) verkündet.

Im besten Fall dauert der Scheidungstermin 15 Minuten.

Nach der Scheidung

Die Ehe gilt mit Ablauf eines Monats nach dem das Scheidungsurteil/der Scheidungsbeschluss zugestellt wurde, als rechtskräftig geschieden.
Man kann nun einen sog. Rechtskraftvermerk auf dem bereits vorher zugestellten Scheidungsurteil anbringen lassen.
Dazu wendet man sich an das Amtsgericht, bei dem die Scheidung anhängig war.

Wir übernehmen das selbstverständlich im Rahmen unseres Service für Sie.

Man hält nun das rechtskräftige Scheidungsurteil/den Scheidungsbeschluss in Händen.
Dieses Dokument wird für einen Vielzahl von Behördengängen benötigt (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens, Wiederheirat usw.). Die Online-Scheidung ist nun abgschlossen.

>>>Lesen Sie weiter, welches Amtsgericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist....

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