Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe
Online-Scheidungsauftrag: So gehts weiter...
Nach Auftragserteilung erhalten Sie per E-Mail eine Vollmacht (diese sollten Sie unterzeichnet zurücksenden) und ein Formular zur Verfahrenskostenhilfe.
Sollten Sie sich während des Scheidungsverfahrens entschließen, die Scheidung zurückziehen zu wollen, ist dies jederzeit möglich.
Während des Scheidungsverfahrens haben Sie jederzeit die Gelegenheit unseren Vertragsanwalt persönlich zu kontaktieren und Fragen zu stellen.
Dieses Auftragsformular verwenden Sie bitte nur, wenn Sie für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten.
Einen Scheidungsauftrag ohne Verfahrenskostenhilfe können Sie hier an uns übersenden.
Bitte füllen Sie das Scheidungsformular (weiter unten) vollständig aus und bestätigen Ihre Angaben mit dem Button "absenden".
Es wird dann vor der Einreichung des Scheidungsantrages Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Erst wenn diese bewilligt ist, wird der Scheidungsantrag eingereicht.
Angaben zur Online-Scheidung mit VKH
Widerrufsbelehrung:
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Ho2tel Limited, 5 Wellingtion Square, Hastings TN34 1PB, England (Fax: +44 1424 461965, E-Mail: info@net-scheidung.de). Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie diese selbst veranlasst haben. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgerechnet.