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| Die niedrigsten Kosten für Sie... | |
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Die Kosten der Ehescheidung richten sich in Deutschland nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und basieren auf dem Streitwert des Verfahrens. Wir nutzen alle Möglichkeiten, die gesetzlich akzeptabel sind, um Ihre Scheidungskosten auf ein Minimum zu reduzieren. |
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Dennoch kann es manchmal vorkommen, das wir nicht alle Berechnungsgrundlagen berücksichtigen konnten. Sollten Ihnen daher ein kostengünstigeres Angebot vorliegen, können Sie uns dieses mittels nachfolgendem Formular mitteilen und wir werden die Kostenrechnung gemeinsam mit unserem Vertragsanwalt nochmals prüfen und ggfl. ändern. Uns ist wichtig, Ihnen die Scheidung so kostengünstig wie möglich anzubieten. Die Trennung ist meist teuer genug. |
| Sie haben noch keinen Kostenvoranschlag von uns erhalten? |
| Gern übersenden wir Ihnen kostenlos einen umfassenden Kostenvoranschlag, welcher die Gerichts- und Anwaltskosten umfasst. |
| Ihnen liegt ein günstigeres Angebot vor? |
| Teilen Sie uns doch einfach mit, was dieses Angebot beinhaltet und wir werden uns umgehend per E-Mail bei Ihnen melden: |













