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Kostenbeispiele

Wie berechnet sich der Streitwert?

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen beider Parteien i.H.v. 2200,- € ergäbe sich zunächst ein Streitwert von 6.600,- € (3faches Nettoeinkommen beider Ehegatten).
Der Versorgungsausgleich erhöht den Streitwert nochmals um 2.000,- € auf dann insgesamt 8.600,- €.

Es wird wegen der einvernehmlichen Scheidung beantragt, den Streitwert um 20 % ( 1520,-€) zu reduzieren.
Die meisten Amtsgerichte praktizieren diese Herabsetzung des Streitwertes.
Letztlich hängt es aber von der Praxis des betreffenden Amtsgerichts ab, ob die Streitwertreduzierung bei der Festsetzung des Streitwertes erfolgt.

Es verblieben dann 6.880,- €.

Daraus berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.  

Streitwert 6000,- € bis 7000,- €:

Gebühr nach RVG   Satz   Bezeichnung   Gebühr in €  
3100  1,3  Verfahrensgebühr   487,50 
3104  1,2  Terminsgebühr   450,00 
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation   20,00 
7008    Umsatzsteuer 19%  181,92 
    Summe   1139,42 

Weitere Kostenbeispiele:

Streitwert 7000,- € bis 8000,- €:

Gebühr nach RVG   Satz   Bezeichnung   Gebühr in €  
3100  1,3  Verfahrensgebühr   535,60 
3104  1,2  Terminsgebühr   494,40 
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation   20,00 
7008    Umsatzsteuer 19%  199,50 
    Summe   1249,50 

Streitwert 8000,- € bis 9000,- €:

Gebühr nach RVG   Satz   Bezeichnung   Gebühr in €  
3100  1,3  Verfahrensgebühr   583,70 
3104  1,2  Terminsgebühr   538,80 
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation   20,00 
7008    Umsatzsteuer 19%  217,07 
    Summe   1359,57 

Streitwert 9000,- € bis 10.000,- €:

Gebühr nach RVG   Satz   Bezeichnung   Gebühr in €  
3100  1,3  Verfahrensgebühr   631,80 
3104  1,2  Terminsgebühr   583,20  
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation   20,00 
7008    Umsatzsteuer 19%  234,65 
    Summe   1469,65 

Streitwert 10.000,- € bis 11.000,- €:

Gebühr nach RVG   Satz   Bezeichnung   Gebühr in €  
3100  1,3  Verfahrensgebühr   683,80 
3104  1,2  Terminsgebühr   631,20 
7002    Pauschale für Post und Telekommunikation   20,00 
7008    Umsatzsteuer 19%  253,65 
    Summe   1588,65 

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