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News Juni 2008

 

Inhaltsverzeichnis:

Familien- und Erbrecht:

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Familien- und Erbrecht


Aktuelle Gesetzgebung: Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern

Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können. Die Gesetzesänderungen beruhen auf den Vorschlägen einer Expertengruppe, der insbesondere Praktiker aus den Familiengerichten und der Kinder- und Jugendhilfe angehörten. Aus dem Abschlussbericht dieser Experten ergibt sich, dass Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdungen häufig viel zu spät angerufen werden - so spät, dass die Gerichte den Eltern nicht selten nur noch die Sorge entziehen können. Wird das Familiengericht dagegen frühzeitig angerufen, kann den Familien durch andere Maßnahmen geholfen werden, damit Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden müssen.

Ziel des neuen Gesetzes ist, dass die Familiengerichte rechtzeitig eingreifen. Es erlaubt den Familiengerichten, frühzeitiger und stärker auf die Eltern einzuwirken, damit diese öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen, die zur Stärkung ihrer Elternkompetenz erforderlich sind.
Das neue Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen:

Besserer Schutz auch im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens
Die Jugendämter sollen prüfen, ob eine Gefährdung des Kindes vorliegt, wenn Eltern trotz Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Diese Untersuchungen - auch bekannt als U1 bis U9 - sind ein seit 1971 erfolgreich eingesetztes Instrument zur Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden. Sie können außerdem helfen, schwere Formen der Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung aufzudecken. Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Nehmen Eltern nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teil, kann dies viele verschiedene Gründe haben. Daraus allein ergibt sich noch kein konkreter Hinweis auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Kommen jedoch weitere Umstände hinzu, die für eine Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes sprechen, muss das Jugendamt dies überprüfen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Familie dem Jugendamt bereits als Risikofamilie bekannt ist.

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Ehegattenunterhalt: Rechtsprechungsänderung zum Wohnvorteil bei mietfreiem Wohnen

Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zumindest regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie es sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt.

Dabei müsse nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf den Mietzins abgestellt werden, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechend kleinere Wohnung zahlen müsste. Sei die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig sei oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt hätten, seien solche Ausnahmen von der grundsätzlichen Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass von dem Vorteil mietfreien Wohnens grundsätzlich die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen seien. Der Eigentümer lebe nur in Höhe der Differenz günstiger als ein Mieter. Der Tilgungsanteil der Kreditraten könne aber dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiere und daher eine einseitige Vermögensbildung zulasten des Unterhaltsberechtigten stattfinde, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstands ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall sei (BGH, XII ZR 22/06).

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Ausbildungsunterhalt: Kein Unterhalt für volljähriges Kind bei nicht planvoll und zielstrebiger Aufnahme einer Ausbildung

Der Unterhaltspflichtige muss keinen Ausbildungsunterhalt leisten, wenn keine planvolle und zielstrebige Aufnahme einer Ausbildung beim Unterhaltsberechtigten erkennbar ist.

Das musste sich ein 26-jähriger vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig sagen lassen, als er seine Eltern auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch nehmen wollte. Die Richter wiesen bereits seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.

Grundsätzlich habe der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung. Dieser Anspruch sei jedoch vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Ermöglichung einer Berufsausbildung stehe auf Seiten des Unterhaltsberechtigten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit aufzunehmen und zu beenden. Zwar müsse der Verpflichtete nach Treu und Glauben Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen seien. Verletze dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büße es seinen Unterhaltsanspruch ein. Es müsse sich dann darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. Ein solches zielstrebiges Angehen der Ausbildung sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen gewesen. Der Unterhaltsberechtigte hatte nach seinem Abitur zunächst Zivildienst geleistet und sodann vier Semester studiert. Dann hatte er das Studium der Informations- und Elektrotechnik abgebrochen. Anschließend hatte er sich arbeitssuchend gemeldet und zwei Jahre lang ergebnislos "diverse" Bewerbungen geschrieben sowie über das Arbeitsamt "diverse" Fortbildungen gemacht. Anschließend arbeitete er ein Jahr lang ehrenamtlich in einem Kinderhort. Nunmehr besucht er eine berufsbildende Schule mit der Absicht, Erzieher zu werden (OLG Schleswig, 15 WF 225/07).

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Unsere Themen des Monats für Sie:

News August 2008 -Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Kinder durch das neue Verfahren in Familiensachen -Geschiedenenunterhalt: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar -Vaterschaftsanfechtung: Möglichkeit besteht auch bei wissentlich falscher Anerkennung -Erbrecht: Ein dementer Erblasser kann kein wirksames Testament errichten

News Juli 2008 -Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung durch Reform des Versorgungsausgleichs -EU: Keine Grenzen bei der Durchsetzung von Unterhalt -Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf -Erbrecht: Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit

News Juni 2008 -Aktuelle Gesetzgebung: Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern -Ehegattenunterhalt: Rechtsprechungsänderung zum Wohnvorteil bei mietfreiem Wohnen -Ausbildungsunterhalt: Kein Unterhalt für volljähriges Kind bei nicht planvoll und zielstrebiger Aufnahme einer Ausbildung

News Mai 2008 - Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten -Kindesunterhalt: Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf - Unterhalt: Keine Befristung nachehelichen Unterhalts bei drohender Gesundheitsverschlechterung des Unterhaltsberechtigten - Erbrecht: Testament mit herausgeschnittenem Text

Thema des Monats April 2008 Wie funktioniert www.net-scheidung.de?

Aktuelles März 2008 Vaterschaftstests sind künftig leichter möglich. Der Bundesrat billigte am Freitag ohne Aussprache das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Klärung der Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben zwar weiterhin ohne rechtliche Wirkung.

Thema des Monats März Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen.

Thema des Monats Februar Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert.

Thema des Monats Januar Neues Scheidungsrecht stellt den Mann besser...

Thema des Monats Dezember Die Unterhaltsreform ab 01.01.2008

Thema des Monats November Scheidungsreform soll Ehepartner vor Vermögensverlust schützen

Thema des Monats Oktober Befristung von nachehelichem Unterhalt

Thema des Monats September Rückzahlung der Prozesskostenhilfe hat stets Vorrang

Thema des Monats August Nach dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests sollen Väter in Ihren Rechten gestärkt werden.

Thema des Monats Juli Die Düsseldorfer Tabelle ist gültig für den Zeitraum 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2009. Die alle zwei Jahre vom OLG Düsseldorf überarbeitete Unterhaltstabelle gilt bundesweit als Richtschnur für die ...

Thema des Monats Juni Scheidung von Ausland über www.net-scheidung.de

Thema des Monats Mai Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Thema des Monats April Das neue Elterngeld 2007

News Neues zum Thema Familienrecht.

News Juli 2008 News Mai 2008