Startseite | Hotline | Rückrufservice | PREISALARM | Kontakt | Impressum
FAQ

Unterhaltsreform 2007

Reform zunächst verschoben

Die für Freitag (01.06.2007) geplante Verabschiedung der Unterhaltsrechtsreform ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hinfällig.

Was wird sich ändern?

Voraussichtlich ab Juni 2007 sollen wesentliche Änderungen des Unterhaltsrechts in Kraft treten. Ob und in welchem Umfang die Reform tatsächlich durchgeführt wird, ist heute leider noch nicht absehbar.

Alle, die derzeit laufenden Unterhalt zahlen müssen oder erhalten, sollten sich mit den geplanten Regelungen vertraut machen.

Folgende Änderungen sollen erfolgen:

1) Neuregelung der Berechnung des Kindesunterhaltes (Abkehr vom Regelunterhalt nach § 1612a BGB und Aufhebung der Regelunterhaltsverordnung, Unterhaltsfestsetzung nach dem sächlichen Existenzminimum in Anpassung an das Einkommensteuergesetz, Anrechnung von Kindergeld unmittelbar auf den Kindesbedarf)

2) Veränderung der Rangfolge von Unterhaltsansprüchen )Veränderung der Rangfolge zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verschiebung der Rangfolgen zu einem Elternteil nach § 1615 l BGB, Veränderung der Rangfolgen innerhalb des Verwandtenunterhalts, Notwendige Änderungen in den Unterhaltstabellen der OLGe)

3) Reform des Unterhaltsanspruches von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind nach § 1615 l BGB (Verbesserung des Unterhaltsanspruches des erziehenden Elternteils im Verhältnis zu einem Ehegatten, Verlängerung der Unterhaltsberechtigung, Anpassung an Regelungen beim geschiedenen Ehegatten)

4) Neuregelungen im Trennungs- und Scheidungsunterhalt (Verstärkte Betonung der Eigenverantwortung, Ausweitung der Verwirkungstatbestände nach § 1579 BGB)

5) Neuregelung bei der Titulierung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder (Änderung der §§ 645 ZPO zur Titulierung im Vereinfachten Verfahren)

6) Umstellung von bisherigen Alttiteln auf das neue Recht (Beurkundung der Umstellungen von altem auf neues Recht, Übergangsregelungen)

7) Veränderungen und Anpassungen im Unterhaltsvorschuss.

Die wesentlichen Eckpunkte der Reform

Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform sind zum einen die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten. Generell soll die Möglichkeit gegeben werden, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu befristen und zu begrenzen. Gesetzlich festgeschrieben werden soll auch der häufige Streit darüber, wie es sich auswirkt, wenn einer der Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Außerdem sollen die sehr komplizierten Rangverhältnisse geändert werden, so dass der Kindesunterhalt grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen erhält.

Was sollte man bereits heute beachten?

Schon heute müssen die Neuregelungen im Blick behalten werden, denn für das taktische Vorgehen ist eine anstehende Gesetzesänderung immer von besonderer Bedeutung. Derjenige Ehepartner, für den die geplanten Regelungen schlechter sind als die bisherigen, sollte darum bemüht sein, den Unterhalt nach dem jetzt geltenden Recht festschreiben zu lassen, um sich vor möglichen Veränderungen zu schützen. Demgegenüber sollte der andere Ehegatte daran interessiert sein, sich möglichst nicht lange festzulegen, um für die Zukunft alle Optionen offen zu halten. Wer als Unterhaltsberechtigter eine Verschlechterung seiner Rechtsposition zu erwarten hat, sollte also versuchen, noch möglichst schnell einen sogenannten „Titel“, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erhalten. Ein „Titel“ ist beispielsweise ein gerichtliches Urteil, eine notarielle Urkunde oder eine Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt, oder auch ein für vollstreckbar erklärter Anwaltsvergleich. Wer als Unterhaltspflichtiger vom neuen Recht eine Verbesserung seiner Position erwartet, also insbesondere eine Minderung der Unterhaltslast, sollte diese beschriebene Titelschaffung möglichst verhindern oder durch anwaltliche Taktik hinauszögern, um sich nicht mit den verfahrensrechtlichen Hindernissen einer späteren Abänderung auseinandersetzen zu müssen.

Sie haben noch Fragen?