Scheidung mit Prozesskostenhilfe
|
Bevor Sie unser Auftragsformular ausfüllen möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen: Nach Auftragserteilung erhalten Sie per E-Mail einen Infobrief (alle Informationen über den Verlauf des Scheidungsverfahrens) eine Vollmacht (diese sollten Sie unterzeichnet zurücksenden) und ein Formular zur Prozesskostenhilfe. Sollten Sie sich während des Scheidungsverfahrens entschließen, die Scheidung zurückziehen zu wollen, ist dies jederzeit möglich. Wir verzichten auf gesetzliche Widerrufsfristen. Sie entscheiden allein. Während des Scheidungsverfahrens haben Sie jederzeit die Gelegenheit unseren Vertragsanwalt persönlich zu kontaktieren und Fragen zu stellen. |
Dieses Auftragsformular verwenden Sie bitte nur, wenn Sie für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen möchten.
Eine Scheidungsauftrag ohne Prozesskostenhilfe können Sie hier an uns übersenden.
Bitte füllen Sie das Scheidungsformular (weiter unten) vollständig aus und bestätigen Ihre Angaben mit dem Button "absenden".
Es wird dann vor der Einreichung des Scheidungsantrages Prozesskostenhilfe beantragt.
Erst wenn diese bewilligt ist, wird der Scheidungsantrag eingereicht.
Widerrufsbelehrung:
Hier die gesetzliche Version (Sie können aber auch jederzeit Ihren Auftrag zurücknehmen):
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung über unsere Online-Formulare den erteilten Auftrag per E-Mail an widerruf@net-scheidung.de zu widerrufen. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch den Vertragsanwalt abgerechnet.